In den Lokalentscheiden qualifizieren sich die Teams für den Nationalentscheid. Die zwei punktbesten Teams aus dem Nationalentscheid dürfen dann das Finale vor echten Richtern und Rechtsanwälten des BGH bestreiten.
In diesem Jahr wurde der (fiktive) Fall von zwei Gesellschaften verhandelt, die über Honoraransprüche aus einem Beratervertrag stritten. Die klägerische GmbH hatte auf das Honor möglicherweise bereits verzichtet. Hinzu kamen eine fristlose Kündigung des Beratervertrags und das Entwenden einer Barkasse durch den Geschäftsführer der klägerischen GmbH.
Jens Herrmann und Pia Dilling hatten sich bereits im Januar 2022 unter den münsteraner Teams für den Nationalentscheid in Frankfurt qualifiziert und von dort sowohl den Zusatzpreis für den besten Schriftsatz als auch den Zusatzpreis für die beste mündliche Verhandlung mit nach Hause gebracht.
Das Team konnte sich auch in Frankfurt durchsetzen und durfte schließlich im Finale vor dem Bundesgerichtshof als Beklagtenvertreter gegen das Team aus Tübingen antreten. Am 21.10.2022 war es dann endlich so weit: Der Bundesentscheid in Karlsruhe vor Richtern und Rechtsanwälten des BGH wurde ausgetragen. Nach gut einer Stunde Verhandlung beriet sich der „Moot Court-Senat“ des BGH, während die Teams eine Führung durch den BGH genießen konnten.
Bereits in der Verhandlung hatte das gegnerische Team einen Teil der Klage zurückgenommen. Am Ende standen dann ein Beweisbeschluss in der Sache und der Sieg im Wettbewerb für das Team aus Münster.
Unterstützt wurde das Team von Rechtsanwältin Annika K. Flüggen (von den Rechtsanwälten Dr. Peus Dr. Leuer Dr. Stelzig / Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Frau Prof. Dr. Wedemann am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Abt. IV).
(Fotos: Rebecca Prauß, ELSA Deutschland)

Jens Herrmann & Pia Dilling