Tagung vom 8. Dezember 2023 zum Thema „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Modernisierungsschub im Aktien- und Kapitalmarktrecht?"

Am 8. Dezember 2023 luden die Lehrstühle von Herrn Prof. Dr. Casper und Herrn Prof. Dr. Korch zu der Tagung „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Modernisierungsschub im Aktien- und Kapitalmarktrecht?“ in den Alexander-von-Humboldt-Saal der Universität Münster ein. Mit dem jüngst verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, insbesondere Start-Ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In sechs spannenden Vorträgen evaluierten Referierende aus Ministerien und Wissenschaft die geplanten Neuerungen. Fortsetzung fanden die Vorträge sowohl in den sich jeweils anschließenden Diskussionen als auch in Gesprächen in den Pausen bei Kaffee, Kuchen und Grünkohl westfälischer Art. Dass das ZuFinG ein Schritt in die richtige Richtung ist, darüber war man sich einig, debattiert wurde – wie so oft – über die Details.

Nach der Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Casper führten Herr Priv.-Doz. Dr. Kaspar Krolop (BMF) und Frau Daniela Pferr, LL.M. (BMJ) in das ZuFinG ein. Neben einem Überblick über die wesentlichen Änderungen betteten die Referierenden das ZuFinG in den Gesamtkontext zwischen nationalem Recht und europäischem Recht, zwischen klassischem Gesellschafts- und Aufsichtsrecht („alte Welt“) und jüngeren Gesetzen zur Regulierung digitaler Anwendungen („neue Welt“) ein.

Priv.-Doz. Dr. Kaspar Krolop

Nach diesem Einblick in die Werkstatt der Gesetzgebung referierte Prof. Dr. Eckart Bueren (Universität Göttingen) zur Wiedereinführung der Mehrstimmrechtsaktie. Er zeigte neben den ökonomischen Grundlagen und Herausforderungen rechtsvergleichend auf, dass der deutsche Gesetzgeber mit der erneuten Einführung der Mehrstimmrechtsaktie auf einen internationalen Liberalisierungstrend aufspringe.

Prof. Dr. Eckart Bueren

An dieses Stichwort anknüpfend sprach Herr Prof. Dr. Philipp Maume (TU München) zur geplanten Einführung der elektronischen Aktie. Hierbei unterzog er das eWpG einer kritischen Prüfung. Er begrüßte die Einführung von Verzeichnisregistern für Wertpapiere, nun auch für Aktien, als überfälligen Schritt, mahnte allerdings an, dass für den praktischen Erfolg von Kryptowertpapierregistern auch verlässliche Blockchain-Infrastrukturen zur Verfügung stehen müssten.

Prof. Dr. Philipp Maume

Nach der Mittagspause trug Frau Priv.-Doz. Dr. Elke Heinrich-Pendl (Universität Leipzig) zu den Änderungen bezüglich sog. SPACs vor. Frau Heinrich-Pendl zeigte in ihrem Vortrag nicht nur die Chancen dieser (im Gesetzesdeutsch:) „Börsenmantelaktiengesellschaft“ auf, sondern bewertete gleichfalls die Versuche des Gesetzgebers, die typischen Interessenkonflikte zwischen Anlegern und Initiatoren einzudämmen.

Priv.-Doz. Dr. Elke Heinrich-Pendl

Anschließend analysierte Herr Prof. Dr. Jens Koch (Universität zu Köln) in seinem Vortrag die vorgesehene Liberalisierung der Kapitalerhöhung, die Vereinfachung des Bezugsrechtsausschlusses und die Neuordnung des Rechtsschutzes für Aktiengesellschaften. Diese dem Systemwettbewerb des deutschen Finanzstandorts geschuldeten Lockerungen seien grundsätzlich zu begrüßen, seien aber im Detail noch verbesserungswürdig, was in der Diskussion unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Saenger vertieft wurde.

Prof. Dr. Ingo Saenger (li), Prof. Dr. Jens Koch (re)

Im letzten Vortrag nahm Herr Priv.-Doz. Dr. Alexander Wilhelm (Universität Mainz) die geplante AGB-Bereichsausnahme für Finanzverträge in den Blick. Er bescheinigte dieser, dass sie „in ihrem Bereich“ wohl funktionieren werde. Nichtsdestotrotz plädierte Herr Wilhelm für eine grundsätzliche Reform des AGB-Rechts im Bereich der B2B-Verträge, statt – wie derzeit – immer neue Bereichsausnahmen zu schaffen.

Priv.-Doz. Dr. Alexander Wilhelm