Steuerrechtler zu Besuch am EuGH

Auf Einladung von Frau Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott haben 28 Studierende des Schwerpunkts Steuerrechts zusammen mit Herrn Prof. Dr. Joachim Englisch am Montag, den 9. Januar 2017 den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg besucht. Anlass der Exkursion war der Besuch einer Verhandlung zum Europäischen Beihilferecht, dessen Inhalte und Brisanz Herr Prof. Dr. Englisch in einer Sonderveranstaltung mit den Studenten vorbereitete.

Die Gruppe, begleitet von den wissenschaftlichen Mitarbeitern Arno Görlitz und Antonia Frenkel, reiste am 9. Januar mit dem Bus nach Luxemburg. Nach Ankunft im Hotel machten sich alle gemeinsam auf den Weg in die Innenstadt Luxemburgs, um dort im „Bistrot de la Presse“ landestypisch zu Abend zu essen und diesen gemütlich ausklingen zu lassen.

Die Gruppe mit Prof. Dr. Englisch am EuGH

Am nächsten Morgen brach die Gruppe direkt nach dem Frühstück auf zum Kirchberg; dort liegt der oberste Gerichtshof der Europäischen Union. Nach einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen gab ein Mitarbeiter aus dem Kabinett von Frau Generalanwältin Prof. Dr. Kokott eine Einführung in den der Verhandlung zugrundeliegenden Sachverhalt und Streitgegenstand. Er erläuterte auch die Vorarbeit der Generalanwältin und den Verhandlungsablauf. Nach diesem Briefing waren dann alle Studierenden bereit für die mündliche Verhandlung. Das spanische Gericht hat dem EuGH Fragen zu einem Fall vorgelegt, in dem es um die Frage der Zulässigkeit von Steuerprivilegien für die katholische Kirche in Spanien unter dem Gesichtspunkt der europäischen Beihilfevorschriften geht (Rs. C-74/16).

Vor dem Beginn der Verhandlung letzte Einweisungen durch den Besucherdienst

Verhandlungs- und Beratungssprache des Gerichts ist Französisch. Die Prozessbeteiligten hielten ihre Plädoyers jedoch allesamt in spanischer Sprache ab. Den Zuschauern steht während der gesamten Verhandlung ebenso wie allen Prozessbeteiligten und Richtern eine Simultan-Übersetzung in jeder Amtssprache der Europäischen Union zur Verfügung. Als Zuschauer kann man während der Verhandlung auch mal im fließenden Übergang die Sprachen wechseln.

Nach der Verhandlung und Führung durch das Haus und die Bibliothek nahm sich Frau Generalanwältin Prof. Dr. Kokott Zeit für ein Gespräch mit der Gruppe aus Münster, in dem sie Rolle und Funktion einer Generalanwältin erläuterte. Die Generalanwältin war aber auch sehr an einem Dialog mit den Studierenden interessiert, deshalb stellte sie verschiedene Thesen, bspw. zur Einführung von Sondervoten am EuGH zur Diskussion, und war gespannt auf die Meinungen der angehenden Juristen.

Die Generalanwältin im Gespräch mit den Studierenden

Zum Abschluss hatten die Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre die Möglichkeit, das Geschehene bei einem gemeinsamen Mittagessen im EuGH Revue passieren zu lassen, und weitere Fragen an Frau Prof. Dr. Kokott sowie ihren Mitarbeiter Herrn PD Dr. Hummel zu stellen, ehe sie sich wieder auf den Heimweg nach Münster machten. Herr Prof. Dr. Englisch blieb allerdings noch am EuGH; er hatte einen Gesprächstermin zusammen mit der deutschen Generalanwältin bei dem Präsidenten des EuGH, Herr Prof. Dr. Lenaerts.

Süßer Abschluss des Mittagessens und des Besuchs am EuGH

Der Ausflug am EuGH war für alle Teilnehmer ein einprägsames Erlebnis und sie freuen sich, Frau Generalanwältin Prof. Dr. Kokott am 30. Januar 2017 an der Universität Münster begrüßen zu dürfen. Sie wird einen Vortrag halten zu dem Thema „Der EuGH, eine Innenansicht“ – davon dürften die 28 Schwerpunktstudierenden dank der Exkursion schon einen ersten Eindruck bekommen haben!