
Prof. Dr. Thomas Hoeren (links) mit seinen Gästen von der Universität Tiflis Sergi Jorbenadze und Tamar Zarandia (rechts).
Los ging es mit einem Sektempfang. In lockerer Atmosphäre fand schnell ein reger Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen statt. Gegen 19.30 Uhr begrüßte der Dekan Prof. Dr. Peter Oestmann die rund einhundert Gäste das erste Mal im LWL-Museum. Insbesondere hieß er Prof. Dr. Hans-Uwe-Erichsen, Jens Reddig, Prof. Dr. Leonie Steinl und die Gäste von der Universität Tiflis Sergi Jorbenadze und Tamar Zarandia willkommen.
Er leitete das Grußwort mit einem Zitat, das Beethoven zugesprochen wird, ein. Dieser habe ich sich nach einem geselligen Abend mit den Worten verabschiedet: „Sollte ich vergessen haben jemand zu beleideigen, dann bitte ich um Entschuldigung.“ Sodann stellte er die kritische Frage, ob es so etwas wie Lehrbeauftragten an der Universität überhaupt bedürfe. Die Antwort auf diese Frage sei nicht einfach, handele es sich bei der Universität doch um einen Raum der Forschung und Lehre verbindet. Die Lehrbeauftragten seien vornehmlich im Bereich der Lehre anzusiedeln, aber wo bliebe da die Wissenschaft?Es sei einfach bei einem solchen Blickwinkel der Rechtswissenschaft an Universitäten den Vorwurf der Wissensjurisprudenz zu machen. Dennoch sei, wie es Gustav Hugo schon betonte, kaum möglich ohne den Grundsatz verstanden zu haben, möglich sich die Einzelheiten selbst zu erschließen. Zumal alleine mit den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern kaum der ganze Kanon an universitären Themen der Rechtswissenschaft abgedeckt werden könne. Wichtig sei es deshalb vor allem sich über die eigene Rolle im Bereich der Lehre klar zu werden und dass es nicht genügt ausschließlich Lehrer zu sein. Für diese Selbstreflexion durch die Anwesenden bedankte sich Prof. Oestmann besonders, ebenso wie für die unermüdliche Arbeit der Lehrbeauftragten im vergangenen Jahr.
Abschließend gab er die zu anfangs aufgeworfene Frage als Diskussionsthema für den kommenden Abend frei.
Prof. Dr. Leonie Steinl, Juniorprofessorin für Strafrecht, Internationales Strafrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Universität Münster, hielt nach der Vorspeise die traditionelle Dinner Speech. Prof. Oestmann stellte sie mit den Worten vor, dass wenn sich Menschen wie Frau Prof. Steinl für die Wissenschaft und dann auch noch für Münster entschieden, doch so einiges richtig liefe.
Professorin Steinl sprach über die Entwicklung des Völkerstrafrechts insbesondere in Deutschland unter dem Titel „Macht und Recht“. Die Zähmung von Macht sei ein Anliegen der Rechtsordnung. Die Verfassung forme diese, das Strafrecht setze ihr Grenzen und das Zivilrecht schütze insbesondere die Verbraucher vor ihr. Dabei handele es sich allerdings um ein fragiles Verhältnis, welches sich auch im Verhältnis von Deutschland zum Völkerstrafrecht spiegele. Dieses setze der Macht Grenzen, wo diese am größten sei. Danach sollen Mächtige persönlich haften, also einen Durchbruch von Souveränität garantieren. Diese Zähmung der Macht gerate aber gerade immer mehr in Bedrängnis, man müsse sich nur aktuelle Themen wie den Ukraine-Krieg, den Terror der Hamas und den Konflikt in Gaza anschauen.
Die Entwicklung des Völkerstrafrechts ist eng mit der deutschen Entwicklung eben dieses verbunden. Begannen doch 1945 die Nürnberger Prozesse gegen 24 Hauptkriegsverbrecher des „Dritten Reichs“. Dementsprechend sei die Haltung der Deutschen zu dem aufblühenden Völkerstrafrecht, angestoßen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10, auch zunächst ablehnend gewesen. In den 50er Jahren begann allerdings eine Zeit der Rehabilitierung und Begnadigung und Den Haag wurde etwas mühselig durch die Menschenrechte angeschoben. In den 80er Jahren begann in der Bundesrepublik jedoch eine Zeit der Sympathie, die sich darin äußerte, dass sich Deutschland bei mehreren Ad-hoc-Verfahren beteiligte (Rwanda und Jugoslawien). Diese Entwicklung hatte ihren vorläufigen Höhepunkt in der Schaffung des IStGH 1998. Dies bereitete den Weg für den Erlass des VStGB. Das deutsche Recht stellte von nun an Kriegsverbrechen unter Strafe. Dabei galt es als Musterschüler des Völkerstrafrechts, wurde diesem Bild in der Praxis jedoch zunächst nicht gerecht. Erst 2015 erfolgte die erste Verurteilung in Stuttgart. Zwischenzeitlich waren mehrere Anzeigen an die Generalbundesstaatsanwaltschaft folgenlos geblieben. In Folge des Konfliktes in Syrien verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz 2021 medienwirksam Mitglieder des Assads-Regimes. Seitdem könne man Deutschland fast als Schutzpatron des Völkerstrafrechts bezeichnen. Dennoch habe auch dieses blinde Flecken. So sei die Generalbundesanwaltschaft nach wie vor zurückhaltend bei der Verfolgung deutscher und anderer Täterinnen und Täter aus westlichen Staaten. Diesen politischen und militärischen Eliten drohe in Deutschland keine Verfolgung. Abschließend stellte Frau Prof. Steinl die Frage wie wohl mit den dokumentierten Geschehnissen in Gaza und der Ukraine umgegangen werden wird, denn es bleibe die Aufgabe Rechtsanwendungsgleichheit zu schaffen.
Nach der Hauptspeise übergab Prof. Dr. Peter Oestmann die Urkunde für die Honorarprofessur an Herrn Jens Reddig, Richter am Bundesfinanzhof. Ebenso kündigte er die Verleihung des Nationalen Orden vom Kreuz des Südens an Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen durch den brasilianischen Präsidenten Luiz da Silva an. Dabei handelt es sich um dem höchsten Verdienstorden Brasiliens für Ausländer.
Der Abend nahm seinen weiteren Verlauf und die Gäste widmeten sich erneut ihren lockeren Gesprächen beim Dessert.
Bilder, die während des Sektempfangs entstanden sind, finden Sie in einem Sciebo-Ordner.
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