Kriminalwissenschaftliches Kolloquium

Mit dieser neuen Institution existiert erstmals eine echte supranationale Strafverfolgungsbehörde, die Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU aufklären und verfolgen soll. Dr. Trautmann veranschaulichte in seinem Referat anhand konkreter Beispiele die Zuständigkeit und erste Erfolge der neuen Institution, u.a. bei der Bekämpfung des Subventionsbetrugs und der Mehrwersteuerhinterziehung. Er schilderte aber auch tatsächliche und rechtliche Herausforderungen, etwa im Hinblick auf grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen und nicht an der EUStA teilnehmende Mitgliedstaaten.