„Hinweis: Es handelt sich hierbei um veraltete Informationen zu den Zulassungsgrenzen des Bachelorstudiengangs. Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bachelorstudiengangs oder kontaktieren Sie das Studierendensekretariat.“
Sehr geehrte Studierende,
in das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs International and Comparative Law sind zum Wintersemester 2023/2024 die ersten 30 Studierenden aufgenommen worden. Aufgrund der unerwartet hohen Studierendenzahlen im aktuellen Wintersemester muss der Fachbereich die Gesamtlehrbelastung im Interesse aller Studierenden in den nächsten Jahren besonders im Blick behalten. Dies führt dazu, dass Zulassungsbeschränkungen auch in diesem Bachelorstudiengang erforderlich sind. Abweichend von der bisherigen Planung ist der Bachelorstudiengang daher nicht nur im 1. Fachsemester, sondern bis einschließlich zum 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Da eine parallele Einschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht möglich ist, kann für Staatsexamensstudierende eine zusätzliche Immatrikulation in den Bachelorstudiengang erst in die höheren, zulassungsfreien Fachsemester des Bachelorstudiengangs erfolgen.
Dies bedeutet konkret, dass eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudiengangs zum Sommersemester 2024 nur in das 6. Fachsemester (ab 135 ECTS) und zum Wintersemester 2024/25 in das 5. Fachsemester (ab 105 ECTS) vorgenommen werden kann. Eine Einstufung in das 5. Fachsemester zum Sommersemester 2024 ist nicht möglich, da der Bachelorstudiengang nur zum Wintersemester beginnt und im Sommersemester somit nur in gerade Fachsemester eingestuft werden kann.
Voraussetzung dieser Einstufungen ist jeweils, dass die dafür erforderliche Zahl von ECTS-Punkten bereits erreicht ist (105 bzw. 135 ECTS von den im Rahmen des Bachelorstudiengangs insgesamt erforderlichen 180 ECTS). Darüber stellt das Prüfungsamt des FB 03 eine entsprechende Einstufungsbescheinigung aus. Die Einstufung in das 5. oder 6. Fachsemester wird angesichts dieser ECTS-Erfordernisse nicht vor Abschluss des Schwerpunktbereichs oder dem Absolvieren eines Auslandssemesters möglich sein.
Auch wenn Sie diese Zahl an ECTS-Punkten aktuell noch nicht mitbringen, ist das Absolvieren des Bachelorstudiengangs neben dem Staatsexamensstudiengang für Sie möglich, indem Sie bereits im Rahmen Ihrer Zwischenprüfung und Ihrem Schwerpunktstudium die passenden Lehrveranstaltungen besuchen und die FFA absolvieren. Die Fachstudienberatung des Bachelorstudiengangs ist Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Veranstaltungen behilflich, wenn Sie das Absolvieren beider Abschlüsse anstreben.
Wir sind uns bewusst, dass dies auf Ihrer Seite ggfs. eine Anpassung Ihrer Studienplanung im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen unseres Fachbereichs in Bezug auf den Bachelor bedeutet. Das bedauere ich. Aber nur mit diesen Zulassungsbeschränkungen können wir Ihnen zusichern, was auf jeden Fall gewährleistet sein wird: dass nämlich alle, die in den Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, auch tatsächlich alle Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs mit ausreichenden Plätzen in den Lehrveranstaltungen werden absolvieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Sydow
Das gesamte Schreiben steht Ihnen auch noch einmal als Download zur Verfügung.