Examensfeier Sommersemester 2024

Der Dekan Prof. Dr. Peter Oestmann eröffnete die Examensfeier mit einer kurzen Begrüßungsrede. Er leitete damit ein, dass viele Repetitorien und Ratgeber die Examenszeit mit einem Marathon verglichen, dass dieser Vergleich aber doch an vielen Stellen gewaltig hinke.

So verursache das Laufen irgendwann ein sogenanntes runner’s high, weswegen man immer wieder in die Laufschuhe schlüpfe. Gleiches könne man vom Examen wohl kaum behaupten. Kurz, ein Marathon mache Spaß, das Examen nicht. Vergleichbar seien die beiden wohl nur in Bezug darauf, dass jeder der ankomme, ein Sieger sei.

Auch wenn die Zeit langwierig gewesen sei, so erkenne doch jeder diese Leistung an. Sodann gratulierte er den Examinierten und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute.

 

Dann übergab er das Wort an Dr. Martin Saal, Vorsitzender Richter am OLG Hamm. Dieser gratulierte den Absolventinnen und Absolventen auch im Namen des JPA Hamm. Die Examinierten hätten nach harter Arbeit und mit viel Disziplin und Fleiß ein großes Ziel erreicht.

Er sprach auch seinen Dank gegenüber der Münsteraner Professorinnen, Professoren und Lehrenden, aus ohne deren Beiträge ein Examen in dieser Weise nicht möglich sei. Kurz rekapitulierte er die Verbindung des JPA Hamm und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die in ihrer Existenz voneinander abhängig seien und sich gegenseitig bedingt hätten.

Dem herausragenden Ruf der Fakultät würden die Anwesenden jedenfalls alle Ehre machen. Die Examinierten hätten nun mit der Ersten Juristischen Prüfung die Basis dafür gelegt, im Referendariat und darüber hinaus als Juristen nicht mehr nur A, B und C sondern Angeklagten, Klägern oder Empfängern eines Verwaltungsaktes zur Seite zu stehen.

 

Als Nächstes sprach Ariel van Melis, Vorsitzender der Fachschaft Jura. Er warf zunächst einen Blick zurück auf die Abifeier der Anwesenden, die sicherlich nicht unähnlich zu dem heutigen Festakt gewesen sei und auch damals das Ende und den Anfang einer Ära bedeutet habe. Dann ließ er noch einmal die Studienzeit im Revue passieren und merkte an, dass er selbst am Anfang seines Studiums stehe und die Examinierten für ihn und seine Kommilitoninnen und Kommilitonen Vorbilder seien.

 

Die Festrede wurde in diesem Semester von Prof. Dr. Kristin Boosfeld gehalten. Sie sprach über die Nationalisierung des Internationalen Privatrechts im 19. Jahrhundert. Zunächst aber gratulierte sie den Examinierten, die eine lange und schwierige Zeit hinter sich hätten. Nun aber hätten sie bewiesen, dass sie das juristische Handwerkszeug beherrschten, und ihnen ständen nun alle Türen offen.

Wichtig sei aber zu beachten, dass die Rechtsanwendung nicht das einzige sei. Es gehe auch um einen Wertekompass und nur wer Dinge hinterfrage, könne sie auch in der Tiefe erfassen. Ihr eigener Anknüpfungspunkt sei dabei rechtsvergleichender und historischer Natur.

Der Rechtsdiskurs sei im 19. Jahrhundert sehr national geprägt gewesen, sodass sich dies auch in der zivilrechtlichen Kodifikationsbewegung der Zeit widerspiegelte. Gleichzeitig sei aber der Nationalstaat selbst auch von den lokalen Rechtsdogmatiken bestimmt worden. Die Frage nach der Anwendbarkeit von Recht, insbesondere bei grenzübergreifenden Sachverhalten, sei heute wie damals prävalent gewesen. Heute werde diese Frage im Kollisionsrecht diskutiert, das mittlerweile sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene kodifiziert sei. Bei diesen Regelungen handele es sich aber nicht um globale universelle Regelungen, insbesondere das Internationale Privatrecht sei national gedacht. Früher sei man zwar bemüht gewesen, verallgemeinerbare Regelungen herauszuarbeiten, doch sei dies in einem nationalstaatlich geprägten Diskurs nicht einfach gewesen. So sei 1871 im Deutschen Reich zu beachten gewesen, dass man bei der Anwendung ausländischen Rechts vielleicht seine Souveränität riskiert hätte und in den einzelnen deutschen Gebieten bereits unterschiedliche Rechtstraditionen vorherrschten. Zumindest die innerdeutschen Streitigkeiten hätten sich mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs erledigt, doch die Kollisionsfrage sei geblieben. Und die Antworten seien immer abhängig von dem Rechtskreis, in dem sie gestellt würden, und den sozialen Kontexten.

 

Ganz persönlich und mit Präsent vom Münsteraner Wochenmarkt gratulierte Prof. Dr. Oestmann anschließend den Absolventinnen und Absolventen. Es folgte sodann die Ehrung der Absolventinnen und Absolventen, die mit der Note „Gut“ oder besser abgeschlossen haben.

Auf Einladung des Freundeskreises Rechtswissenschaft und mit tatkräftiger Unterstützung der Fachschaft Jura Münster ließen die Gäste den Festakt bei einem Sektempfang im Foyer des Schlosses ausklingen. Die Veranstaltung wurde begleitet durch Herrn Christian Muche am Klavier.

 

Wir beglückwünschen alle Absolventinnen und Absolventen des Wintersemesters 2023/2024 und hoffen, Sie auch in Zukunft bei der ein oder anderen Gelegenheit an Ihrer Alma Mater begrüßen zu dürfen!

 

Die Bilder der Absolventinnen und Absolventen sind abrufbar über den Sciebo-Ordner Examensfeier 2024.

Der Ordner ist durch ein Passwort geschützt, das Sie per E-Mail an presse.jura@uni-muenster.de erfragen können.