Klausurwerkstatt
Studierenden, deren Leistungen in den ersten Semestern oder in der Examensvorbereitung hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben sind, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät folgenden Service an:
Individuelle Beratung und Betreuung durch wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät
- Ermittlung methodischer Schwächen
- Anleitung für eine problemorientierte Fallbearbeitung
- Vermittlung methodischer Grundlagen
Programmbeschreibung
Viele Studierende haben selbst im Examen noch Probleme mit dem Gutachtenstil und sind nicht in der Lage, ihr – in vielen Fällen durchaus ausreichend vorhandenes – Wissen in einer Art zu präsentieren, die ihnen eine gute Note oder zumindest das Bestehen der Klausur garantiert. Deshalb bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät ab sofort eine Fehleranalyse an: Studierende, die in den ersten Semestern oder im Examensklausurenkurs des unireps durch eine Klausur gefallen sind, gegebenenfalls auch solche, die (nur) mit ausreichend abgeschlossen haben, erhalten die Möglichkeit, ihre Klausur individuell mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter durchzusprechen. Dabei geht es nicht um die inhaltlichen Schwächen der Arbeit, sondern um die methodischen Fehler, etwa die falsche Formulierung der Obersätze, die fehlende normative Anbindung der Ausführungen, die falsche Schwerpunktsetzung und Ähnliches. Studierende, die dieses Angebot wahrnehmen, sollen im Rahmen der Fehleranalyse auf die konkreten individuellen Schwächen der Fallbearbeitung hingewiesen und anschließend beraten werden, wie sich diese Fehler in Zukunft vermeiden lassen. Von dem Angebot ausgenommen sind Klausuren, deren Remonstrationsfrist noch läuft. Das Angebot richtet sich ferner nicht an Schwerpunktbereichsstudierende.
Die Beratung durch die Klausurwerkstatt ist kein kurzfristiger Crashkurs, sondern auf langfristiges Lernen ausgelegt. Daher ist es notwendig, frühzeitig vor den anstehenden Klausuren bzw. dem Examen einen Termin zu vereinbaren. Ohne die Umsetzung der Tipps in mehreren (!) (Probe-)Klausuren, können die individuellen Schwächen nicht behoben werden.
Bitte beachten Sie bei der Planung, dass es bei der Klausurwerkstatt auslastungsbedingt zu mehrwöchigen Wartezeiten kommen kann.
Eine individuelle sprachliche Beratung für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, erfolgt durch die Klausurwerkstatt nicht. Die Studierenden werden gebeten, sich hierfür an das Sprachenzentrum der Universität zu wenden.
Tipps der Klausurwerkstatt im Zivilrecht können Sie auch unabhängig davon in der JURA 2020, 1074–1081 nachlesen.
Ansprechpartner:
Öffentliches Recht
Amelie Mehlan (klausurwerkstattor@uni-muenster.de)
Ab dem 1.9.2024 ist die Klausurwerkstatt im Öffentlichen Recht vorerst nicht besetzt. Sobald für diese Stelle ein:e Nachfolger:in gefunden wurde, wird das an dieser Stelle bekannt gegeben. Sie können dann erneut Termine per E-Mail vereinbaren. (s.o.) In der Zwischenzeit legen wir Ihnen diesen Methodik-Aufsatz ans Herz: Schepers, JURA 2017, 781-788.
Strafrecht
Kira Schröder (klausurwerkstatt.strafrecht@uni-muenster.de)
Zivilrecht
Nils Haverkamp (klausurwerkstattZR@uni-muenster.de)