Nach der FFA
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Abschluss der FFA. Die FFA ist inhaltlich abgeschlossen, sobald alle erforderlichen Kurse und die Mündliche Prüfung absolviert wurden. Der formelle Abschluss erfolgt durch die sich anschließende Zertifikatsverleihung.
1. Zertifikatsverleihung
Die Zertifkatsverleihung findet in der Regel im Herbst eines jeden Jahres statt. Dort wird allen Studierenden, die im Laufe des Jahres ihre FFA abgeschlossen haben, ihr Abschlusszertifikat verliehen. Damit ist die FFA formell abgeschlossen. Eine vorherige Ausstellung des Zeugnisses ist nicht möglich. Die Beantragung einer Zertifikatsersatzbescheinigung und/oder einer Bescheinigung zur Vorlage beim Justizprüfungsamt ist jederzeit - also bereits vor der Zertifikatsverleihung - möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter der Rubrik Anträge.
In den Wochen vor der Zertifikatsverleihung erhalten Sie automatisch eine Einladung per E-Mail. In dieser Mail teilen wir Ihnen Uhrzeit und Ort der Feierlichkeiten sowie eine Frist mit, bis zu der Sie sich unter Angabe Ihrer Begleitperson(en) zu der Verleihung anmelden müssen. In der Regel können Sie bis zu zwei Begleitpersonen angeben, darüberhinausgehende Personen können nur im Einzelfall bei entsprechenden Kapazitäten berücksichtigt werden.
Die Zertifikatsverleihung dauert ungefähr zwei Stunden mit anschließendem Sektempfang. Natürlich sind Sie grundsätzlich frei in Ihrer Kleiderwahl. Allerdings hat sich in der Vergangenheit ein gewisser Dresscode herausgebildet, nach dem die Studierenden sich business schick kleiden (Anzug, Hosenanzug, Kleid, Jumpsuit usw.). Die AbsolventInnen sitzen gesondert in den ersten Reihen und sitzen somit nicht mit Ihren Angehörigen zusammen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an der Zertifikatsverleihung teilzunehmen, können Sie das Zertifikat - auch noch in den darauffolgenden Semestern - zu den Sprechstundenzeiten im Büro der FFA persönlich abholen. Dies ist auch unter Vorlage einer Vollmacht durch eine andere Person möglich.
2. Streichung der Studiengangs / "Exmatrikulation"
Das Studierendensekretariat der Universität Münster bittet alle Studierenden, den FFA-Zertifikatsstudiengang nach Abschluss der FFA unter Vorlage des Abschlusszertifikates streichen zu lassen. Dies kann selbstständig über das Rückmeldeportal erfolgen. Bitte sehen Sie von Anfragen an das FFA-Büro ab.