Studienaufbau und -inhalte

Der Aufbau und die Inhalte des Studiums sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang "Deutsches Recht" geregelt.

Der Masterstudiengang vermittelt ausländischen Juristen Grundkenntnisse im deutschen Recht und bietet die Möglichkeit, sich in einem von acht zur Wahl stehenden Rechtsgebieten partiell zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Grad eines Master of Laws (LL.M.) verliehen.

Durch das Masterstudium werden die Studierenden zur selbstständigen und verantwortlichen Beurteilung komplexer wissenschaftlicher Problemstellungen und zur praktischen Anwendung der gefundenen Lösungen befähigt. Die Studenten erwerben dabei, aufbauend auf ein abgeschlossenes grundständiges Studium, vertiefte wissenschaftliche Grundlagen sowie, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufswelt, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in den Bereichen des Deutschen Rechts.

Hinweis: Der Abschluss des Studiengangs "Deutsches Recht" berechtigt nicht dazu, in Deutschland zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Der Abschluss ermöglicht also nicht die berufliche Tätigkeit in klassischen juristischen Berufen, für die eine Qualifikation als "Volljurist" (also der Abschluss des 2. Staatsexamens) erforderlich ist (z.B. Richter, Rechtsanwalt).  Die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst oder zur Rechtsanwaltschaft ist für (EU-) Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Studiengang Master Deutsches Recht (LL.M.) ist modular aufgebaut und besteht aus sechs Modulen:

1. Basismodul

2. Erweiterungsmodul I

3. Erweiterungsmodul II

4. Erweiterungsmodul III

5. Profilmodul

6. Abschlussmodul

 

Die Module 1 und 6 (Basismodul und Abschlussmodul) sind als Pflichtmodule ohne Wahlmöglichkeit von allen Studierenden zu absolvieren.

Um das Masterstudium inhaltlich optimal auf die im ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworbenen Kenntnisse abstimmen zu können, wird den Studierenden bei der Auswahl der Module 2 bis 5 möglichst große Wahlfreiheit eingeräumt.

Die Erweiterungsmodule I, II und III wählen die Studierenden aus den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht.  Man darf nur den gleichen Schwerpunkt für alle drei Erweiterungsmodule auswählen. Ein Profilmodul wählen die Studierenden aus acht angebotenen Profilen.

 

Eine einfache Darstellung des Studienverlaufs finden Sie hier:

Studienplan (PDF)

Eine detailierte Darstellung des Studienverlaufs finden Sie hier:

detaillierter Studienplan (PDF)

 

Weitere Informationen zu den Wahlmöglichkeiten und Prüfungsleistungen innerhalb der Module finden Sie in den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung.

 

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Der Studiengang hat 90 ECTS-Credits.

Semester- und Ferientermine

Während Ihres Studiums werden Sie von einem Betreuer begleitet. Den Betreuer wählen Sie nach Aufnahme Ihres Studiums selbst aus. Als Betreuer kann jeder Professor oder habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät tätig werden.