5. Semester
Veranstaltungen:-
Obligatorisches Auslandssemester
- Wahlkurse zum ausländischen oder internationalen Recht
- Auslandspraktikum (mit Vorbereitungskurs)
1. Auslandssemester
Das obligatorische Auslandssemester dient der Festigung und Vertiefung der im Grundlagenstudium erlangten Kenntnisse und kann an Universitäten im englischsprachigen oder sonstigen fremdsprachigen Ausland absolviert werden. Die von den Studierenden im Ausland zu erbringenden Leistungen müssen sich mit den verschiedenen Themenbereichen des LL.B. im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Internationalen Recht befassen.
Mehr Informationen finden Sie hier.2. Praktikum
Zudem werden im verpflichtenden Auslandspraktikum die bereits erlangten theoretischen Fähigkeiten im Common Law und im internationalen Recht zur praktischen Anwendung gebracht. Das Praktikum kann sowohl im englischsprachigen als auch im sonstigen fremdsprachigen Ausland absolviert werden und muss mind. vier Wochen andauern. Durch einen Praktikumsvorbereitungskurs werden die Studierenden des LL.B. auf die Arbeit in einem fremden Land und in einer Fremdsprache vorbereitet. Zudem erhalten sie Hilfestellung bei der Bewerbung auf Praktikumsplätze und werden über die Spezifika einer Praktikumsbewerbung in englischsprachigen Ländern aufgeklärt.
Das Auslandspraktikum ist ein fester Bestandteil des Bachelor-Curriculums. Es kann jederzeit absolviert werden und muss deshalb nicht zwingend (wie in der Empfehlung des Curriculums vorgesehen) im Anschluss an das Auslandssemester stattfinden. Mehr Informationen finden Sie hier.