2. Semester

 
Zu belegende Veranstaltungen:
  • Deutschsprachige Module
    • Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I
    • Europäische Verfassungsgeschichte
  • Englischsprachige Module
    • Public International Law
    • Common Law of Tort
    • Common Law of Contract
    • Constitutional Law (US oder UK)
  • Englische Fachsprachkurse
    • Sprachkursmodul I, Teil 2: Conversation and Presentation Skills for Lawyers
Im Zivilrecht erwerben die Studierenden aufbauend auf das erste Semester weitergehende Kenntnisse über das Privatrecht des Common Law.
 
Im öffentlichen Recht beschäftigen sich die Studierenden mit den Grundlagen der deutschen und europäischen „Staatsorganisation“, d.h. Prinzipien, Organisation und Verfahren der BRD und der EU. Besonders hervorzuheben ist dabei die innovative Verknüpfung nationaler und europäischer Fragestellungen, die bereits zu Studienbeginn einen direkten Vergleich und das Erkennen gemeinsamer Strukturen ermöglicht und damit ein profunderes Verständnis der verschiedenen Systeme verspricht. Dies wird durch das Grundlagenfach „Europäische Verfassungsgeschichte“ ergänzt, in dem die Studierenden die gemeinsamen Wurzeln der europäischen Verfassungen näher betrachten. 
 
Aufbauend auf die Grundlagen zum Common Law Constitutionalism werden in den englischsprachigen Modulen die Grundlagen des Völkerrechts und des Verfassungsrechts in der UK oder den USA vermittelt.
 
Hinweis: Bisher im Rahmen der Veranstaltung „Verfassungsgeschichte“ (Grundlagenfach Zwischenprüfung) erbrachte Leistungen können für das Modul „Europäische Verfassungsgeschichte“ angerechnet werden.
 
Hinweis: Für das Modul „Constitutional Law” kommen folgende Veranstaltungen in Betracht:
  • British Constitutional Law (Sommersemester)
  • US Constitutional Law (Gr. 1): Structure of American Government (Wintersemester)
  • US Constitutional Law (Gr. 2): Fundamental Rights (Sommersemester)