Fragen zur Vereinbarkeit mit der FFA

 

1.    Ich habe die FFA International Law absolviert. Sind die Leistungen vollkommen anrechenbar?

Die Kurse können voraussichtlich (abhängig von der Prüfung bei Antragstellung) im Rahmen des Wahlpflichtmoduls „Structures of International and Comparative Law“ oder „Current Issues in International and Comparative Law“ angerechnet werden. Die Kurse, die der FFA Common Law zugeordnet werden, müssen nachgeholt werden, was insbesondere die Kurse Common Law of Tort und Common Law of Contract betrifft.

2.    Muss ich den Englischen Fachsprachkurs (Ergänzungskurs) auch dann absolvieren, wenn ich im C-Test mehr als 85 Punkte erreicht habe?

Für den Bachelor ist der Ergänzungskurs obligatorisch, sodass Sie ihn unabhängig von Ihrer Punktzahl im C-Test absolvieren müssen.

Hinweis: Dies unterscheidet sich von der Regelung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA), im Rahmen derer bei einem entsprechenden Ergebnis der Ergänzungskurs erlassen werden kann.