Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Studiengang Rechtswissenschaften (StEx)
1. Werden Teile dieses Studiengangs für das juristische Staatsexamen anerkannt?
An sich ist es möglich, dass Leistungen, welche Sie im Rahmen des Bachelorstudiengangs absolvieren, im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaften angerechnet werden. Dies gilt zunächst grundsätzlich für solche Leistungen, welche auch im Staatsexamensstudiengang zu erbringen sind (z.B. Deutsches und europäisches Verfassungsrecht). Für die Anerkennung von Leistungen für den Studiengang Rechtswissenschaften ist das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Wenden Sie sich bei Fragen zu einzelnen Leistungen somit bitte an die zuständige Stelle. Die Fachkoordination des Bachelorstudiengangs kann dazu keine verbindlichen Auskünfte geben.
2. Welche Leistungen muss ich nach Absolvierung des Bachelors für den Staatsexamensstudiengang zusätzlich erbringen?
Hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen können Sie die Prüfungsordnungen und Curricula der Studiengänge miteinander vergleichen. Bei weitergehenden Fragen, wenden Sie sich gerne an die Fachkoordination.
3. Kann ich den Bachelor auch nach dem erfolgreichen/erfolglosen Abschluss des Studiengangs Rechtswissenschaften (StEx) studieren?
Ja, Sie können sich in beiden Fällen auf einen Studienplatz im Bachelorstudiengang bewerben.
4. Bekomme ich durch den Bachelor ein „Freischuss“-Semester für das Staatsexamen?
Der Bachelor an sich hat keinen Einfluss auf Freisemester oder den Freiversuch. Es gelten die allgemeinen Regeln des rechtswissenschaftlichen Studiums hinsichtlich des Freiversuchs oder Freisemesters (Auslandssemester, FFA). Bitte prüfen Sie diesbezüglich das JAG NRW oder wenden sich bei Beratungsbedarf an die zuständigen Stellen.
5. Kann ich mir meine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen?
Sofern Sie die Voraussetzungen der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs International and Comparative Law berücksichtigen, können Sie sich die Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen. Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit setzt voraus, dass Sie zuvor 120 Credits im Rahmen des Bachelorstudiums erzielt haben. Die Anrechnung der Arbeit kann somit erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden.
Insbesondere muss sowohl die Bachelorarbeit wie auch der mündliche Vortrag in englischer Sprache verfasst sein. Die Anrechnung einer Seminararbeit, die Sie auf Deutsch verfasst haben, ist leider nicht möglich.
6. Kann ich mir Leistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaften für den Bachelor anrechnen lassen? Muss ich mir bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen oder habe ich die Möglichkeit, die Veranstaltungen erneut zu belegen?
Wenn Sie eine Leistung bereits im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaften erbracht haben, besteht die Möglichkeit, sich diese für den Bachelorstudiengang anrechnen zu lassen. In der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs finden Sie eine Umrechnungstabelle und können dieser Tabelle entnehmen, wie eine Note gemäß dem Juristenausbildungsgesetz NRW in eine Note gemäß der Bachelorprüfungsordnung umgerechnet wird.
Sie können sich aber auch nach Einschreibung in den Bachelorstudiengang dafür entscheiden, die Leistung erneut zu erbringen. In diesem Fall wird Ihnen die neue Note für den Bachelorstudiengang angerechnet.
Insbesondere sind Fehlversuche aus anderen Studiengängen für den Bachelorstudiengang irrelevant. Wenn Sie eine Leistung im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs endgültig nicht bestanden haben, steht dies der Leistungserbringung im Rahmen des Bachelorstudiengangs somit nicht entgegen.