Fragen zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
1. Wo muss ich mich bewerben?
Für 1. Fachsemester: Für das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren ist das Studierendensekretariat der Universität Münster zuständig. Informieren Sie sich gerne dort. Dort finden Sie auch Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen. Auch das Bewerbungsverfahren wird auf der Seite des Studierendensekretariats noch einmal anschaulich erklärt. Beachten Sie, dass der Studiengang „Rechtswissenschaften“ mit dem Abschluss Staatsexamen ein anderer Studiengang als der Bachelorstudiengang International and Comparative Law ist. Bitte informieren Sie sich bzgl. des Studiengangs Rechtswissenschaften beim Studieninformationszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
2. Gibt es einen NC?
Der Bachelorstudiengang ist zulassungsbeschränkt, was bedeutet, dass nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung steht und somit nicht jeder Bewerber einen Studienplatz erhält. Die Vergabe der Studienplätze und die jeweiligen Auswahlgrenzen (NC) können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Auswahlgrenzen sich von Semester zu Semester je nach Bewerbungslage neu ergeben. Die abgebildeten Auswahlgrenzen bieten Ihnen somit zwar eine gewisse Orientierungshilfe, können Ihnen aber keine hinreichende Sicherheit geben, ob Sie mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit tatsächlich in zukünftigen Vergabeverfahren zugelassen werden.
3. Welches Sprachniveau für Englisch wird vorausgesetzt? Welcher Nachweis wird akzeptiert?
Nach § 5 Abs. 1 der Prüfungsordnung ist Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang das C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis ist nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung, sondern bei Einschreibung in den Studiengang zu erbringen.
Der Nachweis kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Zeugnis) erbracht werden, soweit diese ausdrücklich das C1-Niveau ausweist.
Der Nachweis kann auch durch andere Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS) erfolgen. Für die Überprüfung des Sprachnachweises ist das Studierendensekretariat der Universität Münster zuständig, sodass auch etwaige Fragen bezüglich des Sprachnachweises an dieses gerichtet werden können.
Hinweis: Studierende, die bereits an der Universität Münster immatrikuliert sind, können den Sprachnachweis auch durch Absolvieren des C-Tests am Sprachenzentrum erbringen. Der C-Test kann einmal im Semester abgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.