Restplatzverfahren

Etwa ab Mitte März eines jeden Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Restplatzbörse auf Restplätze an Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das kommende akademische Jahr zu bewerben. Es sind regelmäßig noch zahlreiche attraktive Studienplätze vorhanden.

Es gibt keine Bewerbungsfrist! Schreiben Sie einfach eine E-Mail an siz@uni-muenster.de mit dem Betreff Restplatzbörse, um die aktuelle Restplatzliste zu erhalten. 

Anschließend suchen Sie sich einen für Sie passenden, noch freien Platz aus und teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail mit. Schicken Sie uns gleichzeitig einen Nachweis über die erforderlichen Bewerbungsvoraussetzungen (in der Regel Sprachnachweis), die Sie den Bewerberinformationen entnehmen können.

WICHTIG: Die Restplätze im offenen Restplatzverfahren werden nach dem Windhundprinzip vergeben!

Restplätze werden vergeben an alle Studierenden der WWU Münster, d.h. auch an fachbereichsfremde Studierende. Außerdem können Sie sich auch für einen Restplatz melden, sofern Sie bereits am regulären Vergabeverfahren teilgenommen haben (unabhängig davon, ob Sie innerhalb dessen einen Platz angenommen oder abgelehnt haben).

Hinweis für fachbereichsfremde Bewerber*innen: Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung bei uns an der (bzw. den) gewünschten Partneruniversität(en), ob Studierende anderer Fachbereiche über die Partnerschaft mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nominiert werden können und ob eine Belegung anderer als juristischer Kurse möglich ist.