Ausstellung der Prüfungszeugnisse
Die Zwischenprüfungs-, Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse sowie die Fremdsprachennachweise
können ca. eine Woche nach dem Erfassen der letzten Prüfung in Wilma II per E-Mail beim Prüfungsamt angefordert werden. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
- - Ihre E-Mail soll von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) verschickt werden. Sollte dies aufgrund einer Exmatrikulation nicht mehr möglich sein, hängen Sie der E-Mail eine Kopie Ihres Personalausweises an.
- - Ihre E-Mail muss bitte Folgendes beinhalten:
Ihren vollständigen Vornamen und Namen (falls vorhanden mit Zusätzen)
Ihre aktuelle Anschrift.
Wir schicken Ihnen Ihre Zeugnisse dann per Post zu. Die Zeugnisse können auch während der Sprechzeiten bei Herrn Weiz im Prüfungsamt abgeholt werden.
Falls Sie die Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Prüfung absolviert haben, reichen Sie bitte Ihr Schwerpunktzeugnis nach dem Erhalt unverzüglich beim Justizprüfungsamt ein und beantragen dort die Ausstellung des Gesamtzeugnisses über die erste juristische Prüfung. Mit diesem Gesamtzeugnis können Sie sich anschließend für das Referendariat bewerben.