Bei der Anforderung einer Bescheinigung per E-Mail an das Prüfungsamt senden Sie diese bitte
Eine beglaubigte Leistungsübersicht aus WiLMa II/III erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer des Prüfungsamtes.
Hier erhalten Sie auch, wenn Sie bereits mit dem Schwerpunktbereichsstudium begonnen haben, eine Bescheinigung der Examensnähe für ein ULB-Schließfach.
Für eine Bewerbung für ein LL.M.-Studium an einer Universität in den USA oder für die Ablegung der Anwaltszulassungsprüfung in New York u.ä. ist gewöhnlich ein "transcript of records" erforderlich. Ein "ToR" ist eine Übersicht über die absolvierten Lehrveranstaltungen (in englischer Sprache) und dokumentiert damit den bisherigen Studiengang und -erfolg. Da ein ToR in diesem Sinne an deutschen Universitäten nicht üblich ist, kann stattdessen ein "Student Reported Summary of Academic Record" eingereicht werden. Dieser wird von Ihnen selbst ausgefüllt und vom Prüfungsamt nach entsprechender Kontrolle beglaubigt und in der Regel unmittelbar an die zuständige Stelle in den USA versendet (Portokosten werden hierfür bislang nicht erhoben).
Das hierfür notwendige Formular sowie eine entsprechende Übersetzungshilfe können Sie hier finden. Nachfolgend einige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
Auf der ersten Seite tragen Sie bitte Ihre persönlichen Angaben, Daten zum erworbenen Abschluss (z.B. Advanced Studies Phase (Schwerpunktbereichsprüfung), First State Examination (Erste Prüfung) etc.) sowie Ihre ID, die Ihnen von der entsprechenden Stelle (BOLE, LSAC, WES etc.) für das Verfahren zugeteilt worden ist.
Auf den Seiten zweit bis vier tragen Sie bitte die Informationen zu den von Ihnen besuchten/absolvierten Lehrveranstaltungen ein:
Term: Semester (z.B. Summer 2024, Winter 2024)
Course type: lecture (Vorlesung), term paper (Hausarbeit), seminar (Seminar)
Subject: hier tragen Sie bitte in die obere Zeile den deutschen Titel, in die untere Zeile den englischen Titel der Lehrveranstaltung ein.
Academic teacher: Lehrende/r (z.B. Prof. Oestmann)
Course requirement: final exam (Klausur), term paper (Hausarbeit), seminar (Seminar)
Grade in Points: Notenpunkte (wenn die Lehrveranstaltung zwar besucht, die Abschlussklausur aber nicht absolviert wurde, kann auch diese Lehrveranstaltung mit "ng" = not graded angegeben werden)
Hours of weekly classroom attendance: Semesterwochenstunden (z.B. aus VK-Online oder HIS-Vorlesungsverzeichnis)
Credits: Credits (ggf. Semesterwochenstunden x 1,5 (z.B. 2 SWS = 3 Credits)
Wenn Sie den Safari Browser verwenden und im Formular der Text in den Zeilen abgeschnitten wird, verwenden Sie bitte einen anderen Browser (Firefox, Chrome).
Bei einer Förderung nach dem BAföG ist gem. § 48 BAföG im Regelfall nur einmal, und zwar nach dem 4. Fachsemester, eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass die bei einem geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden (vgl. § 48 I Nr. 2 BAföG), beim BAföG-Amt vorzulegen.
Die Bescheinigung können Sie im Geschäftszimmer des Prüfungsamtes beantragen. Bitte reichen Sie uns hierzu das im oberen Teil mit den Angaben zu Ihrer Person (inkl. Ihrer Förderungsnummer) und zum Studium vollständig ausgefüllte Formblatt 5 gern per Email oder auch persönlich ein. Den unteren Teil füllt das Prüfungsamt aus.
Die Bescheinigung gem. § 48 I Nr. 2 BAföG kann erteilt werden, wenn Teilprüfungen der Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung im Umfang von mindestens der Hälfte der bis zum jeweiligen Fachsemester erreichbaren Credits erfolgreich absolviert worden sind:
Zum Ende des ... |
Voraussetzungen ab dem WS 2023/2024 |
4. Fachsemesters |
bestandene Zwischenprüfung oder mind. 45 Credits |
5. Fachsemesters |
bestandene Zwischenprüfung oder mind. 50 Credits |
6. Fachsemesters |
bestandene Zwischenprüfung oder mind. 60 Credits |
7. Fachsemester |
Zwischenprüfung |
8. Fachsemester |
Nachweis über bestandene Examensklausuren oder Credits der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung |
9. Fachsemester |
Nachweis über bestandene Examensklausuren oder Credits der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung |
Weitere Bescheinigungen, z.B. Prognosen zum Studienverlauf für ein Studiendarlehen, für die Wohnheimverwaltung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen für einen Wechsel an eine andere Universität (nur Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Einstufungsbescheinigungen (auch für Studierende der Studiengänge Politik und Recht / Wirtschaft und Recht) für einen Studiengangwechsel, können Sie im Geschäftszimmer des Prüfungsamtes oder per Email an pruefungsamtfb03@uni-muenster.de beantragen.