Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA)
Silke Fesser
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Ein englisch-, französisch- bzw. spanischsprachiges juristisches Praktikum ist obligatorischer Bestandteil der FFA an der Universität Münster. Näheres über das Pflichtpraktikum finden Sie in dieser Rubrik.

Das Praktikum muss vom Arbeitgeber bescheinigt werden; die Bescheinigung ist bei der Anmeldung zum Abschluss vorzulegen. Einen Vordruck für eine solche Bescheinigung finden Sie unter Praktikumsbescheinigungen Englisch (PDF)/ Französisch (PDF) / Spanisch (PDF) .

Die Studierenden müssen sich grundsätzlich selbst um einen Praktikumsplatz bemühen. Dabei kann jedoch auf eine Liste von Praktikumsplätzen zurückgegriffen werden, die kürzlich erstellt worden ist. Um Studierenden bei der Bewerbung zu helfen, wird zudem ein Praktikumsvorbereitungskurs angeboten.

Über das Praktikum muss schließlich ein schriftlicher Praktikumsbericht erstellt werden.

Sollten Sie für ein Praktikum eine Praktikumsvereinbarung zur Vorlage beim Praktikumsgeber benötigen, können Sie sich hier ein entsprechendes Formular downloaden, ausdrucken und hier gegenzeichnen lassen:

Career Service
Universität Münster
Schlossplatz 3, 48149 Münster/Germany

Ansprechpartnerin ist Frau Andrea Schröder:

Phone  ++49 [0] 251/ 83-30073
Fax    ++49 [0] 251/ 83-30074 E-Mail: Andrea.Schroeder@uni-muenster.de





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