Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA)
Silke Fesser
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Fremdsprachenkenntnisse sind heute nicht mehr nur für einzelne Spezialisten unentbehrlich. Deshalb hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) einen viersemestrigen Zusatzstudiengang „Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen“ (FFA) eingerichtet, an dem Studierende der Rechtswissenschaft neben ihrem regulären Studium teilnehmen können.

 

I. Allgemeines zur FFA

  1. Was ist das Ziel der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen? Welche Vorteile bringt das FFA- Studium mit sich?
  2. Ab welchem Semester ist es möglich, den FFA- Studiengang zu beginnen?
  3. In welchen Rechtssprachen ist es möglich, die FFA zu absolvieren?
  4. Kann die FFA zeitgleich in mehreren angebotenen Rechtsprachen absolviert werden?
  5. Muss ich für die FFA bald Studiengebühren bezahlen?

    II. Vor Studienbeginn

  6. Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an dem FFA- Studiengang??
  7. Ich habe die Hochschule gewechselt und möchte die FFA absolvieren. Wann kann ich den hierfür erforderlichen C-Test ablegen?
  8. Werden im Rahmen der FFA auch auswärtige Studienleistungen angerechnet?
  9. Wann und wo kann ich mich für die FFA einschreiben?
  10. Wann und wo kann ich mich für die Kurse anmelden?

    III. Studieninhalte

  11. Beinhaltet der FFA- Studiengang ein Auslandspraktikum?
  12. Gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge der Semester innerhalb der Phasen?
  13. Werden Ersatztermine für Klausuren im Krankheitsfall oder bei Nichtbestehen angeboten?
  14. Besteht Anwesenheitspflicht in den Kursen der FFA? Braucht man bei Fehlen eine Entschuldigung?

    IV. Nach dem Abschluss

  15. Ermöglicht das Absolvieren der FFA - neben dem Freischuss - auch das "Abschichten" nach dem 8. Semester?
  16. Werden gute Absolventen der FFA in irgendeiner Weise besonders geehrt?




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