Fremdsprachenkenntnisse sind heute nicht mehr nur für einzelne Spezialisten unentbehrlich. Deshalb hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) einen viersemestrigen Zusatzstudiengang „Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen“ (FFA) eingerichtet, an dem Studierende der Rechtswissenschaft neben ihrem regulären Studium teilnehmen können.
I. Allgemeines zur FFA
- Was ist das Ziel der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen? Welche Vorteile bringt das FFA- Studium mit sich?
- Ab welchem Semester ist es möglich, den FFA- Studiengang zu beginnen?
- In welchen Rechtssprachen ist es möglich, die FFA zu absolvieren?
- Kann die FFA zeitgleich in mehreren angebotenen Rechtsprachen absolviert werden?
- Muss ich für die FFA bald Studiengebühren bezahlen?
II. Vor Studienbeginn
- Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an dem FFA- Studiengang??
- Ich habe die Hochschule gewechselt und möchte die FFA absolvieren. Wann kann ich den hierfür erforderlichen C-Test ablegen?
- Werden im Rahmen der FFA auch auswärtige Studienleistungen angerechnet?
- Wann und wo kann ich mich für die FFA einschreiben?
- Wann und wo kann ich mich für die Kurse anmelden?
III. Studieninhalte
- Beinhaltet der FFA- Studiengang ein Auslandspraktikum?
- Gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge der Semester innerhalb der Phasen?
- Werden Ersatztermine für Klausuren im Krankheitsfall oder bei Nichtbestehen angeboten?
- Besteht Anwesenheitspflicht in den Kursen der FFA? Braucht man bei Fehlen eine Entschuldigung?
IV. Nach dem Abschluss
- Ermöglicht das Absolvieren der FFA - neben dem Freischuss - auch das "Abschichten" nach dem 8. Semester?
- Werden gute Absolventen der FFA in irgendeiner Weise besonders geehrt?
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