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Seit dem Wintersemester 2008/2009 können jedes Semster im Ausland graduierte Juristen das Studium des Masters "Deutsches Recht" antreten. Der Studiengang vermittelt (partiell vertiefte) Grundkenntnisse im Deutschen Recht und qualifiziert seine Teilnehmer  zu einem sicheren Umgang mit dessen Funktionsweise und Sprache. Dieses Verständnis von Kontext und Systematik befähigt zu einer eigenständigen Vertiefung, die über die Spezialisierung im zweiten Semester des einjährigen Studienganges hinausgeht. Der "LL.M." wappnet die Absolventen sowohl für eine Promotion in Deutschland, als auch für das Arbeiten am Fällen mit Bezügen zum Deutschen Recht. 

Bewerbungsfristen für das Studienjahr 2011/2012

Für die Bewerbung zum Sommersemester 2012 gelten folgende Fristen:

  • für Bewerber ohne DSH-Zeugnis:
    Bewerbung für den Sprachkurs ab dem 1. November bis zum 30. November 2011

  • für Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland mit DSH-Zeugnis:
    Bewerbung für das Fachstudium ab dem 1. November 2011 bis zum 15. Januar 2012

  • für Bewerber aus den EU-Mitgliedstaaten mit DSH-Zeugnis bzw. die von der Sprachprüfung befreit sind:
    Bewerbung für das Fachstudium ab dem 1. November 2011 bis zum 15. März 2012
Bewerbungsfristen für das Studienjahr 2012/2013

Für die Bewerbung zum Wintersemester 2012/2013 gelten folgende Fristen:

  • für Bewerber ohne DSH-Zeugnis:
    Bewerbung für den Sprachkurs ab dem 1. Mai bis zum 31. Mai 2012

  • für Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland mit DSH-Zeugnis:
    Bewerbung für das Fachstudium ab dem 1. Mai bis zum 15. Juli 2012

  • für Bewerber aus den EU-Mitgliedstaaten mit DSH-Zeugnis bzw. die von der Sprachprüfung befreit sind:
    Bewerbung für das Fachstudium ab dem 1. Mai bis zum 15. September 2012

Hinweis zum DSH-Zeugnis

Das Dekanat erteilt Auskunft darüber, ob im Einzelfall ein Sprachtest notwendig ist.

Allgemeine Informationen über den zu erbringenden Sprachnachweis bzw. zum DSH-Vorbereitungssprachkurs und die Zulassung zur DSH-Prüfung finden Sie beim International Office.

Das Bewerbungsverfahren
  1. Melden Sie sich online über das Bewerbungsportal zum Zulassungverfahren an, bevor Sie Ihre Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen.

  2. Füllen Sie den Zulassungsantrag vollständig aus.
    Wenn Sie sich für den Sprachkurs bewerben: Geben Sie bei der Frage nach Ihren Sprachkenntnissen an, dass Sie die DSH an der Universität Münster ablegen möchten und wie viele Stunden Sie bisher nachweislich deutsch gelernt haben. 

  3. Senden Sie den Zulassungsantrag über das Bewerbungsportal an das Studierendensekretariat.
    So erhalten Sie Ihre Bewerbernummer.

  4. Drucken Sie den Zulassungsantrag aus und reichen diesen unterzeichnet gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein bei:

    Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU)
    Studierendensekretariat
    Schlossplatz 2
    D-48149 Münster 

Die Bewerbungsunterlagen

Alle Unterlagen müssen in beglaubigter Kopie und amtlicher Übersetzung vorgelegt werden:

  1. der ausgefüllte und unterschriebene Online-Zulassungsantrag
  2. das Abschlusszeugnis Ihrer Heimatuniversität mit einer Übersetzung
  3. falls erforderlich, ein anerkanntes Sprachzeugnis oder Bescheinigungen über die bisher besuchten Deutschunterrichtsstunden.

Eine vollständige Checkliste Ihrer einzureichenden Bewerbungsunterlagen enthält Ihr Zulassungsantrag.

Die Zugangs- und Zulassungsordnung finden Sie hier: Zulassungsordnung.

Die Prüfungsordnung können Sie hier herunterladen: Prüfungsordnung MDtR.


Im Auswahlmenü auf der linken Seite finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads und Links" weiterführende Informationen zum Herunterladen und Links zur Vertiefung.






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