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Magisterprogramm für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen


Bis zum Wintersemester 2008/2009 konnten im Ausland graduierte Juristen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Münster den Magister Legum/Magistra Legum-Titel (LL.M.) erwerben. Für diejenigen, die Ihr Studium bis zum Sommersemester 2008 aufgenommen haben besteht selbstverständlich die Möglichkeit, es auch zu beenden. Hier gilt die Magisterordnung der WWU Münster vom 10. Dezember 1993 in der Fassung vom 28. Juli 2004.

Im Wintersemester 2008/2009 wurde der Magister Legum vom neu akkreditierten Masterstudiengang „Deutsches Recht“ abgelöst.



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