Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität verleiht den Titel "Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist (Universität Münster)" an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaften", die
- die letzten beiden Semester vor der Meldung zum Staatsexamen an der Rechtswissenschaftlichen Fakulät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert und
- erfolgreich die Erste Prüfung in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
Der Titel wird auch rückwirkend verliehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Diplomordnung (PDF-Dokument).
Das Antragsverfahren
Um Ihnen Ihre Diplomurkunde umgehend zuleiten zu können, läuft das Antragsverfahren webbasiert. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Schritt - Das Web-Antragsformular
Bitte füllen Sie zunächst das Web-Antragsformular aus. So erhalten wir die notwendigen Informationen, die für die Erstellung und den Versand der Urkunde erforderlich sind. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
2. Schritt - Nachweise
Ganz ohne Papier geht es leider nicht:
- Bitte fügen Sie dem vorbereiteten Begleitschreiben (PDF-Dokument) eine beglaubigte Kopie Ihres Examenszeugnisses sowie den Studiennachweis über Ihre letzten zwei Semester vor dem Examen an der WWU Münster (z.B. Kopien des Studienbuchs oder Semesterbescheinigungen) bei.
- Ferner bitten wir Sie, die Versicherung auf dem Begleitschreiben zu unterschreiben.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, wird die Urkunde erstellt und anschließend auf dem Postwege zugesandt.
Fragen zum Antrag beantwortet Frau Herding.
Im Auswahlmenü auf der linken Seite finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads und Links" weiterführende Informationen zum Herunterladen und Links zur Vertiefung.
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