Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
AOR Dr. Barkey-Heine
Bispinghof 24/25 48143 Münster
Tel.: +49 251 83-21990
Fax: +49 251 83-21991

wissen.leben | WWU Münster 


Bescheinigungen zur Vorlage beim BAföG-Amt


  • Bescheinigung gem. § 48 Nr. 2 BAföG

    Wer nach dem BAföG gefördert wird, muss gem. § 48 BAföG nach dem 4. Semester eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen, dass er die bei geordneten Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (vgl. § 48 I Nr. 2 BAföG).
  • Zuständigkeit für die Erteilung der Bescheinigung

    Die Eignungsbescheinigung wird an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom Prüfungsamt erteilt.
  • Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung

    Mindestvoraussetzungen für die Erteilung der Eignungsbescheinigung entsprechen zum Ende des jeweiligen Fachsemesters mindestens der Hälfte der erreichbaren Credits (s. Übersicht unten).

     Zum Ende des ...  Voraussetzungen
     4. Fachsemesters  bestandene Zwischenprüfung
     oder
     mind. 58,5 Credits
     5. Fachsemesters

     bestandene Zwischenprüfung
     oder
     mind. 72 Credits

     6. Fachsemesters  mind. 82,5 Credits

  • Formblatt

    Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann nur auf einem besonderen Formblatt ausgestellt werden. Dieses ist im Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Münster, Bismarckallee 11, zu erhalten.

Weitere Auskünfte bzw. Beratung in BAföG-Angelegenheiten gibt es im AStA-Sozialreferat, Schlossplatz 1, Raum 107, 48149 Münster, Tel.: (02 51) 83-2 22 81. Außerdem stehen bei komplizierten rechtlichen BAföG-Problemen auch die AnwältInnen im AStA mit Rat und Tat zur Seite.

Einzureichen sind alle BAföG-Angelegenheiten beim BAföG-Amt:

Studierendenwerk Münster
Abteilung für Ausbildungsförderung
Bismarckallee 11
48151 Münster

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00 - 12:00 Uhr

Informationsbüro: Mo.-Fr. 9:00 - 13:00 Uhr.





Impressum | © 2012 WWU Münster
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 14-16 · 48143 Münster
Tel.: +49 (251) 83-x xx xx · Fax: +49 (251) 83-x xx xx
E-Mail: ivv-jura@uni-muenster.de