Institut für Internationales Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Pohlmann
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Geschichte des Instituts

Das Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (IWR) geht auf das "Institut für Rechtsvergleichung" zurück, das 1958 unter der Leitung von Wolfgang Fikentscher gegründet wurde. Unter der Leitung von Andreas Heldrich schloss sich das Institut 1969 mit dem von Ernst-Joachim Mestmäcker gegründeten "Institut für ausländisches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht" zusammen. Es erhielt den Namen "Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht". Unter der Leitung von Bernhard Großfeld und Otto Sandrock, welche die rechtsvergleichende und wirtschaftsrechtliche Forschung am Institut maßgeblich prägten, bekam das Institut seinen heutigen Namen.


Das Institut heute

Das Institut ist heute in sechs Abteilungen gegliedert. Die einzelnen Abteilungen widmen sich in ihrer Forschungsarbeit den Kernbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts einschließlich seiner prozessualen Bezüge. Abteilung I befasst sich unter der Leitung von Gerald Mäsch mit Internationalen Privatrecht, Internationalen Zivilverfahrensrecht und Europäischen Wirtschaftsrecht. Die Abteilung II unter der Leitung von Heinrich Dörner geht im Wesentlichen kollisions- und versicherungsrechtlichen Fragen nach. Ingo Saenger führt Abteilung III: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht, Thomas Klicka die Abteilung V mit den Schwerpunkten Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung. In der Abteilung DR2 unter der Leitung von Reiner Schulze rücken die rechtsgeschichtlichen und supranationalen Aspekte des Wirtschafts- und Privatrechts in den Blickpunkt.


Abteilung IV
Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann

Ein Forschungsschwerpunkt ist das Deutsche und Europäische Kartellrecht. Das Kartellrecht schützt vor allem die Freiheit des Wettbewerbs. Es verfolgt das Ziel, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu sichern. Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Des Weiteren sichert es die Freiheit des Wettbewerbs durch eine Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle). Daher betrifft das Kartellrecht jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Bedeutung. Dies macht zugleich die große rechtliche und tatsächliche Bedeutung des Kartellrechts in der Praxis deutlich.

Weiterer Forschungsbereich ist das Versicherungsrecht. Das Privatversicherungsrecht umfasst das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsunternehmensrecht. Abzugrenzen ist es vom Sozialversicherungsrecht. Dessen Gegenstand sind Versicherungsverhältnisse, die kraft Gesetzes zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern bestehen (z.B. gesetzliche Krankenkassen). Das private Versicherungswesen ist von enormer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Es ermöglicht zum einen private wirtschaftliche Risiken gegen eine Prämienzahlung auf den Versicherer zu übertragen. Zum anderen zeigt sich die wirtschaftliche Bedeutung in der Anzahl der existierenden Versicherungsverhältnisse (ca. 430 Mio.).

In keiner Rechtsordnung genügt es, dass Rechte bloß bestehen; sie müssen auch durchsetzbar sein. Deshalb forscht der Lehrstuhl von Frau Prof. Pohlmann im Bereich des Zivilverfahrensrecht. Der Zivilprozess ist ein hoheitlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privater Rechte. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit und dient zur Entscheidung bürgerlicher  Rechtsstreitigkeiten i.S.v. § 13 GVG. Dazu gehören alle Streitigkeiten auf dem Gebiete des Zivilrechts sowie diejenigen, welche ausdrücklich den ordentlichen Gerichten zugewiesen sind. Als moderner Rechtsstaat nimmt die Bundesrepublik Deutschland das Justizmonopol für sich in Anspruch. Zugleich ist der Staat aber auch verpflichtet, seinen Bürgern effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen und damit Gerichte und Verfahren zu schaffen, die eine rechtstaatliche Auseinandersetzung seiner Bürger über ihre privaten Rechte gewährleisten. Der Zivilprozess soll neben der Durchsetzung privater Rechte damit auch Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen und die Rechtsordnung bewahren.

Des Weiteren gehört zu den Forschungsbereichen das Bürgerliche Recht, insbesondere der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht.


Ausländische Beziehungen
Das Institut pflegt seit langem Beziehungen zu ausländischen Universitäten in aller Welt. So bestehen wissenschaftliche Kontakte z. B. zur Universität Salzburg, zur University of Cambridge, zur London School of Economics, zur University of California, Boalt Hall, Berkeley, USA, zur Southern Methodist University (SMU), Dallas, Texas, USA, zu den Universitäten von Niigata und Chuo in Japan sowie zur Hankuk University of Foreign Studies in Seoul/Südkorea.

 



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