Das Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (IWR) geht auf das "Institut für Rechtsvergleichung" zurück, das 1958 unter der Leitung von Wolfgang Fikentscher gegründet wurde. Unter der Leitung von Andreas Heldrich schloss sich das Institut 1969 mit dem von Ernst-Joachim Mestmäcker gegründeten "Institut für ausländisches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht" zusammen. Es erhielt den Namen "Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht". Unter der Leitung von Bernhard Großfeld und Otto Sandrock, welche die rechtsvergleichende und wirtschaftsrechtliche Forschung am Institut maßgeblich prägten, bekam das Institut seinen heutigen Namen.
Das Institut ist heute in sechs Abteilungen gegliedert. Die einzelnen Abteilungen widmen sich in ihrer Forschungsarbeit den Kernbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts einschließlich seiner prozessualen Bezüge. Abteilung I befasst sich unter der Leitung von Gerald Mäsch mit Internationalen Privatrecht, Internationalen Zivilverfahrensrecht und Europäischen Wirtschaftsrecht. Die Abteilung II unter der Leitung von Heinrich Dörner geht im Wesentlichen kollisions- und versicherungsrechtlichen Fragen nach. Ingo Saenger führt Abteilung III: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht, Thomas Klicka die Abteilung V mit den Schwerpunkten Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung. In der Abteilung DR2 unter der Leitung von Reiner Schulze rücken die rechtsgeschichtlichen und supranationalen Aspekte des Wirtschafts- und Privatrechts in den Blickpunkt.
Abteilung IV
Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann
Ein Forschungsschwerpunkt ist das Deutsche und Europäische Kartellrecht. Das Kartellrecht schützt vor allem die Freiheit des Wettbewerbs. Es verfolgt das Ziel, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu sichern. Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Des Weiteren sichert es die Freiheit des Wettbewerbs durch eine Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle). Daher betrifft das Kartellrecht jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Bedeutung. Dies macht zugleich die große rechtliche und tatsächliche Bedeutung des Kartellrechts in der Praxis deutlich. Weiterer Forschungsbereich ist das Versicherungsrecht. Das Privatversicherungsrecht umfasst das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsunternehmensrecht. Abzugrenzen ist es vom Sozialversicherungsrecht. Dessen Gegenstand sind Versicherungsverhältnisse, die kraft Gesetzes zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern bestehen (z.B. gesetzliche Krankenkassen). Das private Versicherungswesen ist von enormer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Es ermöglicht zum einen private wirtschaftliche Risiken gegen eine Prämienzahlung auf den Versicherer zu übertragen. Zum anderen zeigt sich die wirtschaftliche Bedeutung in der Anzahl der existierenden Versicherungsverhältnisse (ca. 430 Mio.). Des Weiteren gehört zu den Forschungsbereichen das Bürgerliche Recht, insbesondere der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht.
Forschungsstelle für Versicherungswesen
LL.M.-Studiengang "Versicherungsrecht"
Die Ausbildungszeitschrift aus Münsters Juridicum
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