Institut für Internationales Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Saenger
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Zusatzausbildung Anwaltsrecht


 

Der Bundestag hat im März 2002 das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (BR-Drucks. 259/02) verabschiedet. Nach Zustimmung durch den Bundesrat trat dieses Gesetz am 1. Juli 2003 in Kraft. Das Juristenausbildungsreformgesetz soll die Ausbildung der Juristen unter Beibehaltung der Zweistufigkeit von Studium und Referendariat besser auf den jeweiligen juristischen Beruf vorbereiten, wobei insbesondere das Berufsbild des Anwalts im Vergleich zur bisherigen Juristenausbildung in den Vordergrund rückt.

Diese sich schon seit längerem im Gespräch befindende Reformierung der Juristenausbildung hat die Westfälische Wilhelms-Universität bereits im WS 2001/2002 zum Anlass genommen, den Studierenden neben verschiedenen Einzelprogrammen eine einjährige Zusatzausbildung Anwaltsrecht anzubieten, um sie so intensiver als bisher auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis vorzubereiten. Hiermit hat die Universität dem Umstand Rechnung getragen, dass mehr als 90 % aller Jurastudenten nach Abschluss von Studium und Referendariat den Beruf des Rechtsanwalts ergreifen.

Die Zusatzausbildung Anwaltsrecht richtet sich an Studierende ab dem 5. Fachsemester, die eine Tätigkeit als Rechtsanwalt anstreben.
Erfahrene Praktiker aus renommierten regionalen und überregionalen Rechtsanwaltskanzleien lehren über zwei Semester Vertragsgestaltung (2 SWS) und spezifisches Anwaltsrecht (2 SWS), nämlich sowohl Berufsrecht als auch Verhandlungsstrategien und forensische Taktik, zur Vorbereitung der Studenten auf eine zukünftige Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Bei erfolgreicher Teilnahme an den Abschlussklausuren wird jedem Absolventen ein Zertifikat mit Leistungsnachweis erteilt.
Die Zusatzausbildung Anwaltsrecht wird auch weiterhin neben dem neu eingerichteten Schwerpunktbereich 5 "Rechtsgestaltung und Streitbeilegung" angeboten werden.

 

 

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