VK-Online 2.0 - Detailansicht
| SS 2012 | Belegnummer: 031415 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Michael Heghmanns |
Hausarbeit im Strafrecht im Anschluss an das Sommersemester |
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weitere Hinweise des/der Dozenten zur Zeit nicht vorhanden. |
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| SS 2012 | Belegnummer: 031530 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Michael Heghmanns,Anke Schnadt,Kristina-Maria Kanz |
Klausurenkurs im Strafrecht |
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weitere Hinweise des/der Dozenten |
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| SS 2012 | Belegnummer: 031559 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Klaus Boers,Prof. Dr. Mark Deiters,Prof. Dr. Michael Heghmanns,Prof. Dr. Bettina Weißer,Prof. Dr. Ulrich Stein |
Kriminalwissenschaftliches Kolloquium |
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weitere Hinweise des/der Dozenten |
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| SS 2012 | Belegnummer: 031009 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Michael Heghmanns,Anke Schnadt |
Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht |
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weitere Hinweise des/der Dozenten zur Zeit nicht vorhanden. |
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| SS 2012 | Belegnummer: 030146 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Michael Heghmanns |
Strafrecht IVStraftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit |
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weitere Hinweise des/der Dozenten Der Stoff des Besonderen Teils des Strafrechts verteilt sich auf die Vorlesungen Strafrecht II, III und IV, wobei die Vorlesung Strafrecht IV überwiegend den Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit vorbehalten ist. Die Vorlesung baut auf den Vorlesungen Strafrecht I und II auf; ein vorheriger Besuch von Strafrecht III ist hingegen NICHT erforderlich (d.h. auch Drittsemester sind herzlich eingeladen, die Veranstaltung parallel zu Strafrecht III zu besuchen). Eine vollständige Darstellung der Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit ist weder möglich noch angestrebt, weshalb sich die Vorlesung auf die wichtigsten Deliktsgruppen beschränkt. Zur Vorbereitung stehen unten die behandelten Fälle und die benutzten Folien als pdf-Dateien zum Herunterladen bereit. Zur Nachbereitung werden nach jedem Vorlesungsabschnitt Fragebögen (und [verschlüsselte] Lösungen) angeboten, die zum einen eine Lernkontrolle ermöglichen, zum anderen aber auch zum weiterführenden Denken anregen sollen. Im Übrigen wird zur Nachbereitung und Vertiefung mein Lehrbuch Strafrecht für alle Semester – Besonderer Teil – empfohlen. Bitte VOR VORLESUNGSBEGINN herunterladen: Vorlesungsabschnitt 1: Urkundenstrafrecht (3 Doppelstunden) Vorlesungsabschnitt 2: Datendelikte (1 Doppelstunde) Vorlesungsabschnitt 3: Straßenverkehrsdelikte (3 Doppelstunden) Vorlesungsabschnitt 4: Branddelikte (2 Doppelstunden) Vorlesungsabschnitt 5: Rechtspflegedelikte (3 Doppelstunden) |
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| SS 2012 | Belegnummer: 031563 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Mark Deiters,Prof. Dr. Michael Heghmanns,Prof. Dr. Ulrich Stein,Prof. Dr. Bettina Weißer |
Strafrechtliches Doktorandenkolloquium |
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weitere Hinweise des/der Dozenten zur Zeit nicht vorhanden. |
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| SS 2012 | Belegnummer: 030150 | ||||||||||||||||||||
Prof. Dr. Michael Heghmanns |
Strafverfahrensrecht |
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weitere Hinweise des/der Dozenten Bislang wurde stets nach der „Strafbarkeit“ des Täters gefragt. Dass es damit nicht getan ist, liegt auf der Hand. Denn die Präsentation eines Falles, wie Sie ihn bisher erhielten, ist schlicht irreal. Als Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wissen Sie nie, was wirklich geschehen ist, und dennoch müssen Sie am Ende von einer bestimmten „Wahrheit“ ausgehend eine Subsumtion vornehmen und auch noch eine Strafe bemessen. Die Bühne, auf der diese Rekonstruktion der Wahrheit stattfindet, ist der Strafprozess. Das Strafprozessrecht regelt, wie der Prozess der Wahrheitsgewinnung zu verlaufen hat. Ziel dieser Veranstaltung ist es zuallererst, Ihnen ein realistischeres und verständliches Bild des deutschen Strafprozesses zu entwerfen, als Sie es vielleicht von (mit Verlaub: prozessual schlechten) deutschen oder gar (noch schlechteren) amerikanischen Justiz- oder Krimiserien kennen. Wenn man den heutigen Strafprozess verstehen will – und das muss man, wenn man ins Staatsexamen will –, dann gelingt dies am einfachsten, wenn man seinem Ablauf in der Realität folgt. Zu diesem Zweck werden wir ein Strafverfahren betrachten, das wirklichkeitsnah gestaltet wurde und auf einen realen Fall zurückgeht. Anhand dieses Verfahrens werden wir – teils im Wege des Exkurses – alles Wesentliche, was Sie im Examen wissen müssen (schauen Sie sich dazu das JAG an!), besprechen. Eine laufende Lektüre im Lehrbuch (siehe die Literaturliste) ist neben der Veranstaltung allenfalls punktuell erforderlich. Jedoch sollten Sie einzelne Leseempfehlungen (insb. hinsichtlich der Ergänzungstexte) beherzigen und vor allem die Vorlesungsstunden abends oder am nächsten Tag noch einmal anhand der Akten nachvollziehen. Andernfalls – das ist gesicherte psychologische Erkenntnis – kann keine Speicherung im Langzeitgedächtnis erfolgen (und dann könnten Sie sich die Vorlesung besser gleich ersparen [und vielleicht an den Aasee gehen?]). Stunde 1 (Einführung, Einleitung des Ermittlungsverfahrens) Stunde 2 (Festnahme und Haft) Stunde 3 (Tätigkeit der Staatsanwaltschaft) Stunde 4 (Durchsuchung und Beschlagnahme) Stunde 5 (Der Beschuldigte und sein Verteidiger) Stunde 6 (Zeugen und Sachverständige) Stunde 7 (Einstellung des Ermittlungsverfahrens) Stunde 8 (Anklageerhebung und Zwischenverfahren) Stunde 9 (Hauptverhandlung I: Beteilige, der Verletzte im Strafverfahren) Stunden 10 und 11 (Hauptverhandlung II: Beweis- und Beweisantragsrecht) Stunde 12 (Rechtsmittelverfahren) |
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