
Mark Deiters, Prof. Dr. iur.
Prof. Dr. Mark Deiters, geb. 1970 in Kiel, war nach seinem Studium in Bonn und dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1994 zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Helmut Frister tätig. 1997 begann er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den er für die Ableistung des Grundwehrdienstes unterbrach und 1999 nach Abschluss seiner Promotion über die strafrechtliche Konkurrenzlehre ("Strafzumessung bei mehrfach begründeter Strafbarkeit") mit einer einjährigen Ausbildung beim Kölner Strafverteidiger Joachim Schmitz-Justen fortsetzte.
Im Jahr 2000 legte Deiters das zweite juristische Staatsexamen ab und kehrte anschließend als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zurück. Neben Arbeiten zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts entstanden in dieser Zeit Beiträge zu ausgewählten Problemen des Korruptionsstrafrechts, des europäischen Strafrechts und (gemeinsam mit Helmut Frister) eine umfassende Kommentierung der Vorschriften über die Regeln der Wiederaufnahme im Strafverfahren.
Anfang 2006 habilitierte sich Mark Deiters mit einer Arbeit über Grundfragen des Strafprozessrechts ("Legalitätsprinzip und Normgeltung"). Im selben Jahr wurde er zum Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbes. Wirtschaftsstrafrecht, an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ernannt. Seit 2008 ist er Prodekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, seit 2010 Antikorruptionsbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität.
Nebenberuflich wirkt Mark Deiters u.a. als Dozent an den Masterstudiengängen "Wirtschaftsrecht und Unternehmensstrukturierung" sowie "Mergers & Acquisitions" der Jurgrad gGmbH mit und ist als Verteidiger tätig.
Die Veröffentlichungen von Mark Deiters sind hier abrufbar.
