Das Öffentliche Recht ist der Rechtsbereich, der das Verhältnis von Bürgern und Staat regelt. Die Forschungsschwerpunkte sind dabei sehr unterschiedlich und umfassen die wichtigsten Gebiete des Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts sowie des Steuerrechts. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Münster setzt sich der Fachbereich derzeit aus sechs Instituten, einem Lehrstuhl und vier weiteren Professuren zusammen:
Institute/Lehrstühle des Öffentlichen Rechts
- Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM)
- Institut für Öffentliches Recht und Politik (RP)
- Institut für Steuerrecht (ST)
- Professur für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts - Prof. Dr. Birk
- Zoll- und Verbrauchsteuerrecht - Prof. Dr. Wolffgang
- Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht (WV)
- Kommunalwissenschaftliches Institut (KWI)
- Professur für Common Law und Vergleichende Rechtstheorie (CL) - Prof. Dr. Lundmark
- Institut für Umwelt-und Planungsrecht (IUP)
- Professur für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht, insbesondere Baurecht, Planungs- und Umweltrecht - Prof. Dr. Jarass
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht einschließlich Völker- und Europarecht (VR) - Prof. Dr. Walter
- Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht (ORS) - Prof. Dr. Schenke
- Professur für Öffentliches Recht (OR) - Prof. Dr. Wittreck
- Service-Center für Nebenfachstudierende
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