Um die IT-Sicherheit des Universitäts-Netzwerkes weiter zu erhöhen wird per Beschlußlage sukzessiv der Zugriff auf interne Dienste der Universität und des Fachbereiches aus den WLANs 'uni-ms' sowie 'eduroam' eingeschränkt.
Am Montag, 23.6.2025, ist diese Umstellung für das Netzwerk der IVV3 (Rechtswissenschaftliche Fakultät) vorgenommen worden.
Für die Nutzung von internen Diensten aus dem WLAN ist nun eine vorherige Einwahl per VPN zwingend notwendig. Betroffene Dienste können z.B. Netzlaufwerke oder Drucker sein, aber auch intern angebotene Webanwendungen wie SoLMa oder WiLMa3.
Die Erreichbarkeit des Internets oder öffentlicher Dienste (z.B. E-Mail, Webseiten) ist hiervon nicht betroffen und weiterhin auch ohne VPN-Verbindung möglich. Wenn Ihr Endgerät am kabelgebundenen LAN-Anschluss betrieben wird, sind Sie nicht betroffen und können auch weiterhin ohne VPN-Verbindung auf Laufwerke, Drucker etc. zugreifen.
Anleitungen zur Einrichtung einer VPN-Verbindung finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-muenster.de/IT/services/kommunikation/vpn/index.html